Wo kann man sich treffen, wo Feste feiern, wo gibt es Möglichkeiten für Veranstaltungen? In Windach findet sich ein großes Angebot und doch bleibt so mancher Wunsch offen – das derzeitige Fehlen eines Gasthofes macht das Problem noch sichtbarer (siehe auch die Stellungnahme und den Text von Astrid Uhr zum Thema).
Hier eine Auflistung der verfügbaren Räume – sollten wir etwas außer Acht gelassen haben, ergänzen wir das gerne.
RÄUME UND FLÄCHEN DER GEMEINDE
Fahrschulraum (Am Schloßpark 1)
Dieser Raum darf auch von der Allgemeinheit zu privaten Zwecken genutzt werden.
Regelmäßige Nutzer: Fahrschule, Rotes Kreuz, Seniorennachmittag Die Genehmigung zur Nutzung gibt’s beim Bürgermeister. Natürlich müssen die Räume sauber und ordentlich hinterlassen werden.
Feuerwehr, Gruppenraum im 1. Stock
Der Schulungsraum steht den Vereinen auf Anfrage für Versammlungen zur Verfügung. Anfrage an den Bürgermeister.
Schloßpark
Der Park wird derzeit vor allem von den Vereinen für Feste, Flohmarkt und Veranstaltungen genutzt. Bisher wurde keine rein private Nutzung genehmigt.
Finden im Rathaus Trauungen statt, können die Hochzeiter einen kleinen Empfang im Schloßpark organisieren. Dafür wird eine Nutzungsgebühr von 150 Euro fällig.
Anfragen der Vereine sind an den Bürgermeister zu richten.
Jugendhaus Windach Räume im 1. Stock
Die beiden Räume im 1. Stock (mit Küche) können von Vereinen und Gruppen für regelmäßige oder gelegentliche Treffen unentgeltlich genutzt werden. Derzeit sind u.a. vor Ort: Musikschule Windach, Krabbelgruppe, Donnerstagsmaler (Senioren), Landsberger Stadtmusikatzen, Kinderkino…
Genehmigung muss im Rathaus bzw. beim Bürgermeister eingeholt werden.
Jeder Nutzer muss die Räume sauber hinterlassen, einmal die Woche wird im Auftrag der Gemeinde sauber gemacht.
Partyraum im Keller
Die Partyräume im Keller – schon länger nicht mehr renoviert – können von jedermann unentgeltlich für Partys benutzt werden, in Absprache mit dem Rathaus. Natürlich müssen die Besucher sich um die Reinigung kümmern. Bei Feiern von Jugendlichen müssen die Eltern unterschreiben, die entsprechende Verantwortung zu tragen. Derzeit wird nachgearbeitet, um baurechtlichen Bestimmungen zu entsprechen (z.B. Einbau eines Panikschlosses).
Sportfreunde Windach
Der Gymnastikraum im 1. Stock des Sportheims kann für Nichtmitglieder zu sportlichen Zwecken stündlich gemietet werden.
Derzeit trainieren dort: Tanzgruppe, VHS, Tischtennis, teilweise Gymnastik Die Stundengebühr beträgt 20,00 EUR inkl. MwSt. Nach Angaben des Vereins klappen Nutzung und Abwicklung perfekt.
Raum im Erdgeschoß des Jugendhauses
Wie schon berichtet wurde dieser Raum vom Burschenverein in Eigenarbeit und mit finanzieller Unterstützung der Gemeinde sehr schön hergerichtet. Die Nutzung wird in einer Vereinbarung der Gemeinde mit dem Burschenverein geregelt. Es soll (nur) für Vereine eine Möglichkeit zur Nutzung geben – in Absprache mit dem Burschenverein. Die genauen Modalitäten, so hören wir vom Bürgermeister, sind noch in Verhandlung (siehe dazu auch die Stellungnahme von Astrid Uhr).
Kath. Kirchenstiftung Mariä Heimsuchung, Windach
Der Pfarrsaal ist derzeit wegen den Umbauarbeiten im Untergeschoss sehr eingeschränkt nutzbar.
Ab voraussichtlich Dezember wird ein neuer Gruppenraum für die Pfarrgemeinde-Gruppen und Verbände zur Verfügung stehen. Normalerweise wird der Pfarrsaal von der Pfarrei und von pfarreieigenen Gruppen für Veranstaltungen, Sitzungen, Besprechungen, etc. genutzt.
Beispiele: KDFB Frauenbund Windach-Hechenwang, KJG Windach, Windacher Vereine für Vorträge und Feste, Kinderveranstaltungen z.B. Tanzkurs, Puppentheater.
Für die Nutzung des Pfarrsaals werden folgende Gebühren fällig: Öffentliche Veranstaltungen/ private Feier pro Tag/Abend 200,- EUR, optional zusätzlich Aufbau/Abbau der Tag davor/danach je 70,- EUR. Örtliche Vereine f. Vorträge/Feste pro Tag/Abend 80,- EUR, optional zusätzlich Aufbau/Abbau der Tag davor/danach je 30,- EUR.
Kaution 100,- EUR. Die Räume müssen besenrein verlassen werden. Müll ist selbst zu entsorgen.
Im Allgemeinen laufen die Vermietungen problemlos ab. Aufgrund schlechter Erfahrungen (Lärmbelästigung, Verschmutzung des Kirchenhofs, Unberechtigte Nutzung von lagerndem Fremdeigentum, Entsorgen von Müll) wird der Pfarrsaal nur noch im Ausnahmefall für private Geburtstagsfeiern vermietet.
Tennisheim des SF Windach
Den Raum dürfen alle Mitglieder im Rahmen des üblichen Spielbetriebes nutzen.
Bisher wurde eine Nutzung für private Veranstaltungen nur in Ausnahmefällen genehmigt, wenn ein Bezug zum Tennis bestand (z.B. Geburtstagsfeier mit der Tennismannschaft). Die Nutzung war in diesen Fällen kostenfrei, die Hütte musste wieder in einen sauberen Zustand versetzt werden.
Schützenheim Schöffelding
Das Schützenheim in Schöffelding wurde 1997 auf einer von der Gemeinde Windach gepachteten Fläche durch Eigenleistung der Vereinsmitglieder gebaut. Der sportliche Schießbetrieb befindet sich im Keller des Gebäudes. Im Erdgeschoss ist ein Saal mit Küche, Theke und 2 WC-Räume. Dieser wird vorrangig für Veranstaltungen der Kirchbergschützen Schöffelding genutzt.
Es wird nur eingeschränkt vermietet: An Vereinsmitglieder, für private Feierlichkeiten (meistens Geburtstagsfeiern). Mietgebühr ist 125 Eur. Reinigung erfolgt vom Nutzer.
An in Schöffelding ansässige Vereine (Vereinsveranstaltungen, Infoveranstaltungen, Jahreshauptversammlungen, Vorträge…). Mietgebühr ist 60 Eur. Reinigung erfolgt vom Nutzer. An die Gemeinde Windach als Wahllokal, Gemeinderatssitzung (selten), Vorträge bzw. allgemeine Infoveranstaltungen für die Dorfbewohner Ein Mietvertrag regelt jeweils die Konditionen zur Übergabe und Übernahme.
Schlittschuhklub Schöffelding
Zur Verfügung stehen ein Vereinsheim mit Aufenthaltsraum (ca. 35 qm) plus überdachter und bei Bedarf geschlossener Terrasse ca 50qm. Die Räume werden vom Verein bei seinen Schießabenden, bzw. Sitzungen, oder Versammlungen genutzt.
Er steht ansonsten ausschließlich Vereinsmitgliedern zur Verfügung, nach vorheriger Prüfung und Genehmigung durch die Vorstände für jeden Einzelfall. Zusätzlich ist die Reinigung durch den „Mieter“ obligat und ggf. Kaution und Mietgebühr.
Tell-Bergschützen Windach e.V.
Zur Verfügung stehen: Schützenhalle mit Küche, Toilettenanlagen und Schützenstüberl (Jahnstraße).
Die Räume werden von den aktiven Schützen genutzt. Eine Vermietung dieser Räume an die Allgemeinheit – also Privatpersonen – ist nicht möglich und auch in Zukunft nicht gewollt.
Für Vereinsmitglieder ist eine Nutzung für kleine private Feierlichkeiten (z.B. Geburtstagsfeier) möglich. Gegen Spende und selbstverständlich Reinigung.
Vereine können die Anlagen mieten. Dieses wird fallweise und in Abhängigkeit der Veranstaltung entschieden. So hätte der Sportverein anl. seines Jubiläums im Juli die Halle bei schlechtem Wetter nutzen können. Gegen Miete, Unkostenerstattung und Reinigung. Eine Vermietung an Vereine zu kommerziellen Zwecken (z.B. Open-Air-Night u.dgl.) ist nicht gewollt/möglich.
Zusammengestellt von Petra Bäuerle und Constanze Herrlinger, Idee: Astrid Uhr